28. Juni 2022, 10:30
Mit Tricks ins Küchenstudio? In diesen Tagen trudeln beim Lead-Generierungsportal Kitchenadvisor in Hamburg, seinerzeit aus der Kiveda-Tochter Küchenvergleich24 hervorgegangen, Abmahnungsschreiben von verschiedenen, regional bedeutenden Küchenhandelsgrößen ein. Betreff: Marken- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
So funktioniert das Modell Kitchenadvisor: Der meist über Google-Werbung auf die Seite gelockte Kücheninteressent füllt einen Online-Fragebogen aus. Die Fragen werden dann telefonisch von einem Fachberater präzisiert, der bereits einen Schätzpreis für mehrere Planungen nennen kann und an einen bei Kitchenadvisor gelisteten Händler weitervermittelt. Nicht in allen Fällen sind die in den Google Ads beworbenen Händler allerdings tatsächlich Kitchenadvisor-Kunden. Auch einige große MHK-Händler sind das nicht.
In einem Abmahnungsschreiben, das der INSIDE-Redaktion vorliegt, heißt es, Kitchenadvisor verwende die Marken des betreffenden Händlers für Google-Suchanzeigen. Auf der Kitchenadvisor-Webseite werde zudem die Möglichkeit angezeigt, Termine bei diesem Händler zu buchen. Nach einer groben Küchenplanung hinterlässt der potenzielle Küchenkäufer seine Daten, diese gehen aber in dem konkreten Fall nicht an den Händler aus der Google-Ad, den der ist kein Kitchenadvisor-Kunde.
Verschiedene Küchenfachhändler haben zuletzt bemerkt, dass mit ihrem Namen geworben wird – ohne dass Kunden dann zu ihnen weitervermittelt werden. In einer Gruppe führender MHK-Händler gab es dazu in den letzten Tagen viele Nachrichten in einem Whatsapp-Chat. Und es wurden dann auch Interessenten zu Testzwecken auf Kitchenadvisor geschickt, die die oben beschriebene Praxis dann selbst erfahren haben und entsprechend belegen.
Einige Händler machen ihrem Ärger nun Luft und mahnen Kitchenadvisor ab. Anwaltspost eintreffen dürfte in Hamburg in diesen Tagen von Axel Heitmann von Küche 24 in Herford, von Hem-Küchen-Inhaber Thomas Ernst aus Schwäbisch-Hall, von Michael Walther aus Bad Vilbel und einigen anderen. Es wird berichtet, dass vermeintlichen Interessenten bei Beratungsgesprächen mit dem Kitchenadvisor-Callcenter nicht nur andere Küchenstudios als die in den Google Ads beworbenen empfohlen worden wären, sondern gezielt von Besuchen abgeraten worden wäre.
In einem der Abmahnungsschreiben, das über Umwege auch in der INSIDE-Redaktion gelandet ist, führt der Anwalt des Händlers naheliegenderweise aus, dass die Nutzung fremder Marken bei Google-Anzeigen nur zulässig sei, wenn der Urheber kenntlich und die fehlende Verbindung zum Markeninhaber erkennbar sei. Zudem müssten die Anzeigen ausreichend gekennzeichnet und von der eigentlichen Trefferliste abgegrenzt sein. Die Vortäuschung von Terminbuchungen und Angeboten ohne Geschäftsbeziehung wird in dem Schreiben als „unlautere Rufausbeutung“ bezeichnet. Gefordert wird nicht nur die Unterlassung des geschilderten Vorgehens. Betroffene Küchenfachhändler wollen nun teils auch Auskunft über den Umfang und Zeitraum der mit seinen Marken und Firmenkennzeichen geschalteten Werbung, über die dadurch erwirtschafteten Umsätze und gegebenenfalls Schadenersatz.
Von Kitchenadvisor aus Hamburg war Anfang der Woche unter Verweis auf den laufenden Vorgang (noch) kein Statement zu bekommen. Aus Händlerkreisen hört man dagegen, Kitchenadvisor habe bereits signalisiert, Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen.