28. August 2026, 13:28
Was Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung sichtbar macht, und weshalb Unternehmen trotzdem Menschen brauchen, die wissen, wovon sie sprechen.
Von Jochen Ihl, Ole Jensen und Holger Senfft
Vor einiger Zeit erschien in der Reisebeschreibung einer Hotelkette ein verspielter, detailreicher Text über die Holsteinische Schweiz. Nach wenigen Absätzen fanden sich die Bewohner des östlichen Schleswig-Holsteins zwischen bergigen Höhenzügen und tiefen, heimeligen Tälern wieder.
Wer den Kreis Plön kennt, weiß: Man kann durchaus von sanften Hügeln dort berichten. Eine alpine Ausrüstung gehört dennoch nicht zur ortsüblichen Garderobe.
Die KI hatte aus der Holsteinischen Schweiz einfach das gemacht, was sie in ihrem Namen las, nämlich eine Schweiz. Der zuständige Mensch hatte innerlich offenbar schon abgeschaltet.

Der Bungsberg im Kreis Ostholstein ist mit 168 Metern die höchste Erhebung Schleswig-Holsteins.