29. Juni 2026, 4:31
Der Bundestag hat am 25. Juni das Gesetz zur Umsetzung der EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung angenommen.
Das Gesetz verpflichtet Hersteller zur Reparatur ihrer Produkte auch außerhalb der Gewährleistung und verlängert die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, wenn Verbraucher sich für eine Reparatur entscheiden.