31. Mai 2021, 14:58
Die Gruppe „Händler helfen Händlern“ hat nun beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IfSG eingereicht. Damit wenden sich die Beschwerdeführer gegen die sogenannte bundeseinheitliche Notbremse. Die gemeinsam mit der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und dem Augsburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner verfassten und gestellten Anträge sehen in den bisherigen Regelungen eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12 I GG), eine Verletzung des Eigentumsrechts (Art. 14 GG) und eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 I GG).
„Händler helfen Händlern“ stelle den Entwurf seiner Verfassungsbeschwerde jedem Händler als 'Rohling' gegen eine Kostenpauschale zur Verfügung, heißt es. Zu den Beschwerdeführern gehört die EK Servicegroup, bzw. deren Mitgliedsunternehmen Bernhard Schnittker GmbH. Nach Angaben der Initiative gehören mehr als über 4.300 Mitglieder zu „Händler helfen Händlern“, darunter seien „Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten“.