18. Mai 2021, 11:30
Ein Urteil, das Polsterfilialist Dirk Wellmann, Inhaber der Kette Multipolster mit Sitz im sächsischen Burgstädt, vor dem Landgericht Gera erkämpft hat, kann auch im Küchenmarkt große Relevanz haben. Zusammen mit der Berliner Anwaltskanzlei ZENK und dem dort in der Sache federführend engagierten Rechtsanwalt Aldo Trentinaglia hat Wellmann einen langen Kampf geführt. Wellmann ist Mieter in allen 47 Filialen, nahezu bundesweit am Netz und mit vielen Vermietern über Kreuz, weil er in den Lockdowns die Miete gekürzt hat. Nun hat EMV-Händler Wellmann ein möglicherweise wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Gera erwirkt, das wohl nicht nur Polsterfilialist Wellmann für einen „Knaller“ hält.
Wellmann-Anwalt Trentinaglia fasst das Urteil mit weitreichenden Auswirkungen auf die Pandemie-Nachlese im Einzelhandel so zusammen: „Die Antwort auf die Covid-19-Pandemie kann nur eine partnerschaftliche sein – in diesem Sinne lässt sich das Urteil des Landgerichts Gera lesen, das für staatlich angeordnete Schließungszeiträume eine Halbierung der Miete bestimmt hat. Es hatte sich dabei mit einigen Besonderheiten der Möbelbranche auseinanderzusetzen: Umsätze aus einem Onlineshop seien zu vernachlässigen, weil gerichtsbekannt sei, dass Käufer jedenfalls bei Polstermöbeln auf ein Probesitzen Wert legen. Möglicherweise in Post-Lockdown-Zeiten nachholbare Umsätze dürften bei der Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht mit Umsatzeinbußen aus Lockdown-Zeiten saldiert werden – solche Nachholeffekte bleiben also unberücksichtigt. Mietern und Vermietern ist zu raten, mit gegenseitigem Verständnis eine einvernehmliche Lösung zu suchen – die Pandemie fällt weder in den Verantwortungsbereich des Mieters noch in den des Vermieters.““
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Wir klären in dem Stück u.a. folgende Fragen angesichts der neuen Rechtsprechung aus Gera: Wie ist es aus Mietersicht zu bewerten, wenn der Vermieter sagt, die Covid-19-Pandemie begründe keine Störung der Geschäftsgrundlage des Gewerbemietvertrags oder, wenn der Vermieter sagt, der Mieter trage grundsätzlich das Verwendungsrisiko. Weitere Fragen, die wir klären: Der Vermieter sagt, die vom Mieter vorgetragenen Umsatzzahlen glauben wir nicht oder, der Vermieter sagt auch noch: „Es sind doch auch Umsatzsteigerungen nach Ende des Lockdowns zu berücksichtigen.“
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