12. Januar 2023, 8:28
Thomas Singer (Garantiedatenbank) und Andreas Knehler (bei MHK für die Eigenmarken verantwortlich)
Die Küchenmöbel-Eigenmarken Xeno (von Nobilia) und Neola (Schüller) der MHK Group werden ab sofort automatisch mit einer neuen Zehn-Jahres-„Funktionsgarantie“ ausgestattet. Diese Garantieverlängerung, für die mit dem MHK-eigenen Dienstleister Garantiedatenbank zusammengearbeitet wird, gilt vereinfacht gesagt, für „alles, was hoch- und runter- oder rein- und rausfährt, was zusätzlich zu Elektrogeräten an- und ausgeht, was dreht oder schwenkt“, sagt Garantiedatenbank-Geschäftsführer Thomas Singer. Bislang galt die Garantieverlängerung überwiegend für Elektrogeräte und Holzteile und meist für den Zeitraum von fünf Jahren.
Die Funktionsgarantie ist bei Xeno und Neola inklusive, kann im Handel als Verkaufsargument genutzt werden, muss aber nicht extra beantragt werden. Abgesichert ist die Funktion aller mechanischen und elektronischen Beschläge und auch aller Beleuchtungsartikel. Die Hersteller müssen Ersatzteile in diesen zehn Jahre nachliefern können, die MHK-Händler sollen von der Garantiedatenbank einen finanziellen Ausgleich für den Arbeitseinsatz erhalten. Für Geräte und Co. können freilich weiterhin separate Garantieverlängerungsvereinbarungen verkauft werden.