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Reparaturen: „Hersteller denken intensiv über ihre Geschäftsmodelle nach“

Reparaturen

„Hersteller denken über Geschäftsmodelle nach“

12. Mai 2023, 12:55
Muss 135 Initiativen im Blick haben: Werner Scholz

Jeder spricht davon, alle wollen es. Aber was genau ist das, was in der Berichterstattung so lapidar als „Recht auf Reparatur“ bezeichnet wird? Ab wann soll es für welche Produkte gelten? Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräteverbände im ZVEI beschäftigt sich seit Langem mit dem Thema. Sein Verband warnt vor zu viel Bürokratie, Projekten mit wenig Nutzwert – und fordert, dass neue Regularien auch überprüft werden, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

INSIDE: Herr Scholz, Sie sind 1993 beim ZVEI, dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, als Elektrotechnik-Ingenieur zunächst als technischer Referent gestartet. Seit 2001 sind Sie Geschäftsführer der Fachverbände Elektro-Haushalt-Großgeräte, Elektro-Haushalt-Kleingeräte und -Hauswärmetechnik. Sie haben also schon lange Erfahrung mit den Diskussionen um Energie-Labels, nachhaltigeres Wirtschaften und Verbraucherrechte- und -wünsche. Recht auf Reparatur, dieses Thema werden Sie sicher ausreichend kennen. Was ist der Stand der Dinge beim Recht auf Reparatur?

Werner Scholz: Das Recht auf Reparatur wird in Deutschland bestimmt schon seit zehn Jahren diskutiert. Es gehört mit zu den Plänen und der Umsetzung der Ecodesign-Verordnung der EU, die auch unter dem Stichwort „Green Deal“ zusammengefasst wird. Der Green Deal, das sind einzelne Bausteine in unterschiedlichen Stadien, Stand jetzt, im April 2023 sind es insgesamt etwa 135 Initiativen. Für das, was als Recht auf Reparatur bezeichnet wird, sind drei Elemente wichtig: zum einen das erst im März verabschiedete EU-Papier „On common rules promoting the repair of goods“, also die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, zum zweiten die „Ecodesign for sustainable products regulation (ESPR)“ und schließlich der Richtlinien-Vorschlag „Empowering consumers for the green transition“, der die Verbraucher im Hinblick auf den ökologischen Wandel stärken und einen besseren Schutz gegen unlautere Praktiken gewährleisten soll. Die beiden letztgenannten Richtlinien-Änderungen wurden im März 2022 veröffentlicht.

Das klingt ganz schön komplex. Sind das alles schon festgezurrte Regeln?

Ganz so einfach ist das leider nicht. Dass ESPR kommt, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Da geht es um die Anforderung ans konkrete Produkt. Das Produkt muss also reparierbar sein, über eine gewisse Frist muss es Ersatzteile geben. Der Zugang zu Reparaturanleitungen muss möglich sein und so weiter. Das läuft und diese Anforderungen dürften peu à peu auf alles andere was Ecodesign-geregelt ist, übertragen werden, also nicht nur auf Hausgeräte, sondern auch Textilien, Teppiche, Möbel. Möbel stehen in der Prioritätenliste Brüssels ganz oben.

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