Zum Hauptinhalt springen

Recht auf Reparatur: Weiße Ware direkt dran

Recht auf Reparatur

Weiße Ware direkt dran

05. Februar 2024, 10:07

Recht auf Reparatur
So langsam nimmt das von der EU geplante „Recht auf Reparatur“ Gestalt an. In der Nacht zum letzten Freitag haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte wie Kühlschränke, Staubsauger und Handys diese künftig auf Wunsch reparieren müssen. Damit werden Hausgeräte nun erwartungsgemäß als erstes in die neue Richtlinie mit einbezogen. Noch nicht von dem neuen EU-Recht betroffen sind Möbel.

Wie geht's jetzt weiter? Nachdem sich die Unterhändler – die belgische Ratspräsidentschaft

Sie möchten den kompletten Artikel lesen?  
 
Login
 
INSIDE-Küche-Abo abschließen

Anzeige

Login

Hier zum Newsletter anmelden: