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Küchenquelle und die Anzahlungen

Küchenquelle

Anzahlungs-Frust

12. Dezember 2022, 12:05
Küchenquelle im Hansapark

Das riecht nach frustrierten Kunden. Bei Facebook gibt es schon seit Längerem ein öffentliches Forum, in dem sich unter dem Titel „Küchenquelle: Abgezockt und hingehalten“ Küchenquelle-Kunden gegenseitig informieren und ihren Unmut ablassen. Seit dem Insolvenzantrag vor etwa zwei Wochen sind es nochmal mehr geworden, fast 1.200 sind es heute. Dass denen die heutige Meldung des vorläufigen Verwalters Patrick Meyerle nicht schmeckt, kommt kaum überraschend. Das Unternehmen habe ersten Kunden nun schriftliche Angebote unterbreitet, in denen steht, dass sie ihre Küche gegen eine Zuzahlung doch noch erhalten können. Als erstes kontaktiert wurden dabei die Küchenkäufer mit besonders hohen Anzahlungen und kurzfristigen Lieferterminen.

Rein rechtlich gesehen sind die Kundenanzahlungen nicht abgesichert. Um liefern zu können, muss Küchenquelle bzw. der Verwalter logischerweise Lieferanten sowie Auslieferung und Montage bezahlen, ist aber zahlungsunfähig. „Diese Zusatzkosten, die sich je nach Küchenmodell und bereits gezahlter Anzahlung im Bereich zwischen 10 Prozent und 30 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises bewegen werden, müssen an die Kunden weiterberechnet werden, da der vorläufige Insolvenzverwalter im Verfahren aus rechtlichen Gründen keine Verluste machen darf und einzelne Gläubiger im Verfahren nicht bevorteilen darf“, erklärt die Kanzlei.

Jetzt heißt es für Endkunden entweder Zähne zusammenbeißen und mehr bezahlen als kalkuliert oder die Anzahlung komplett verlieren. Alles im rechtlichen Rahmen. Beides aber Aussichten, die Potenzial für weitere verbale Entgleisungen in der Facebook-Gruppe haben.

„Rechtsanwalt Patrick Meyerle sagt: „Wir haben in den vergangenen 14 Tagen unter Hochdruck zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten geführt. Die große Mehrheit der Geschäftspartner unterstützt die Betriebsfortführung von Küchenquelle. Daher können wir den Kunden diese Angebote unterbreiten. Uns ist bewusst, dass die Zuzahlung für die Kunden nicht einfach ist und einige Kunden vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Aber nur unter dieser Bedingung ist eine Auslieferung möglich. (…) Mit der Vereinbarung hat das gesamte Team angesichts der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen die bestmögliche Lösung für die Kunden erarbeitet. Den Kunden entsteht durch die Zusatzzahlung ein finanzieller Nachteil, sie erhalten jedoch die geplante und bestellte Küche. Die Alternative wäre die Absage der Lieferung. Der Nachteil für die Kunden wäre dann sehr viel größer, da die Anzahlung durch die Insolvenzantragstellung nicht erstattet werden kann. Kunden haben bis zu 90 Prozent des Kaufpreises angezahlt. Durch die in der Vereinbarung vorgesehene Zuzahlung kann der Schaden erheblich minimiert werden. Dennoch haben die Kunden selbstverständlich die Wahl, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten. Der vorläufige Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass den Kunden durch die Mehrzahlung ein finanzieller Nachteil entsteht. Diese Mehrzahlung können die Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden und erhalten daraus nach Abschluss des Verfahrens eine Insolvenzquote. Wie hoch diese Insolvenzquote sein wird, kann noch nicht vorhergesagt werden.“

Unterdessen haben Meyerle und sein Team zusammen mit Philippe Piscol von Wieslhuber & Partner den Investorenprozess gestartet. Ersten Interessenten steht demnächst ein Blick in den Datenraum bevor. Ziel ist es nach wie vor, einen Investor für eine übertragende Sanierung zu finden. Einfach werden dürfte das nicht.

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